Die Zukunft des Bezirks

Am 04. März wird über die Zukunft unseres Ligabetriebs entschieden. Nicht auf der Versammlung des Bezirks Herne-Vest, die erst einige Tage später stattfindet, sondern in Bottrop, wo der Kongress des SV Ruhrgebiet tagt.
Geplant ist die Überführung der höchsten Ligen aller fünf/sechs Bezirke in den Verband, die dann unter dem Namen “Landesliga1-6” geführt werden. Da für die Einteilung der Ligen geographische Aspekte vorrangig sind und grundsätzlich keine zwei Mannschaften eines Vereins in einer Liga spielen sollen, wird es zwangsläufig zu tektonischen Verschiebungen kommen. Ausserdem sollen nach erfolgreicher Einführung der Landesliga Jahr für Jahr weitere Ligen der Bezirke in den Verband überführt werden, bis schlussendlich der gesamte Spielbetrieb über den Verband läuft.
 

Interessant ist ein Blick auf die sechs Bezirke im Verband, wobei man überlegen sollte, ob man Mühlheim an der Ruhr überhaupt noch als Bezirk sehen kann. Wer sich selbst ein Bild von der Situation im Verband Ruhrgebiet machen möchte, kann sich in der aktuellen Mitgliederliste NRW informieren.

Bleibt natürlich noch die Frage, welche Folgen der geplante Strukturwandel im Verband für unseren Bezirk, die dort spielenden Vereine und speziell für unseren Verein hat. Natürlich wird es Folgen geben – vermutlich sogar sehr schwerwiegende Folgen. Eine zentrale Verwaltung ist nun mal nicht flexibel und kann somit auch keine massgeschneiderten Anzüge vor Ort anbieten.
 
Abschliessend noch der Antrag zur Einführung der neuen Landesliga. Die geplanten Änderungen in der Satzung sind hervorgehoben.
 

Der Antrag

Die Mannschaftsmeisterschaft des Verbandes wird in vier Klassen durchgeführt:
7.1.1 in der Regionalliga (eine Gruppe),
7.1.2 in der Verbandsliga (zwei Gruppen),
7.1.3 in der Verbandsklasse (drei Gruppen).
7.1.4 in der Landesliga (sechs Gruppen) – zum ersten Mal im Spieljahr 2018 / 2019.
7.2 In jeder Gruppe spielen zehn Mannschaften, sofern sich aus den folgenden Regelungen keine abweichende Zahl für die Regionalliga ergibt.
7.2.1 In der Verbandsliga und Verbandsklasse werden Auf- und Absteiger und die Mannschaften eines Bezirkes werden gleichmäßig auf die einzelnen Gruppen verteilt.
7.2.2 In der Landesliga werden die Mannschaften nach geographischen Gesichtspunkten auf die einzelnen Gruppen verteilt. Grundsätzlich werden Mannschaften eines Vereins auf verschiedene Gruppen verteilt.
7.3 Die spielberechtigten Mannschaften für die Mannschaftsmeisterschaft des Verbandes sind von ihren Vereinen bis zum 01.06. unter Zahlung des Startgeldes in Höhe von 40 Euro auf das Konto des Verbandes anzumelden. Die namentliche Meldung der Spieler haben in der vom Spielleiter bekannt zu gebenden Form termingemäß laut Bundesturnierordnung zu erfolgen.
Melden Vereine ihre spielberechtigten Mannschaften nicht an, so gilt dies als Rückzug vom Turnier.
Die Zahl der Aufsteiger gemäß VTO 7.6.3 vergrößert sich entsprechend.
7.4 Spieltag ist der Sonntag; der Beginn für alle Kämpfe ist auf 14 Uhr festgesetzt. Früherer Beginn kann außer bei Kämpfen der letzten Runde zwischen den Vereinen vereinbart werden.
Der Turnierleiter ist von dem früheren Beginn in Kenntnis zu setzen.
7.5 Die Bedenkzeit beträgt für die Mannschaftsmeisterschaften:
Für jeden Spieler 100 Minuten für 40 Züge, danach 50 Minuten für 20 Züge, sodann eine Zusatzbedenkzeit von 15 Minuten und einen Zeitzuschlag von 30 Sekunden je Zug ab dem ersten Zug der Partie.
7.6 Auf- und Abstieg
7.6.1 Der Sieger der Regionalliga steigt in die NRW Klasse auf. Die Sieger der einzelnen Gruppen steigen in die höhere Klasse auf. Jeder Bezirk kann zwei Mannschaften als Aufsteiger melden – die Änderung gilt zum ersten Mal nach Einführung der Landesliga im Spieljahr 2018 / 2019.
7.6.2 Aus jeder Gruppe steigen die letzten drei Mannschaften ab.
7.6.3 Die Zahl der zusätzlichen Aufsteiger aus der Verbandsliga, der Verbandsklasse, der Landesliga und den Bezirken richtet sich nach der Zahl der Absteiger aus der NRW Klasse; sie ist so anzusetzen, dass sich eine Gruppenstärke von zehn Mannschaften ergibt. Nötigenfalls sind Stichkämpfe zwischen den gleich platzierten Mannschaften der einzelnen Gruppen anzusetzen. Jeder Bezirk kann zwei Mannschaften als Teilnehmer der Stichkämpfe für die Belegung der verbleibenden Plätze in der Landesliga melden – die Änderung gilt zum ersten Mal nach Einführung der Landesliga im Spieljahr 2018 / 2019. Diese Stichkämpfe werden im K.O.-System ausgetragen. Die Paarungen ergeben sich aus der DWZ-Durchschnittszahl der
gewichtet eingesetzten Spieler der Mannschaft der laufenden Saison. Die beste Mannschaft wird gegen die schlechteste gepaart, die zweit beste gegen die zweit schlechteste usw.
7.6.4 Bei Gleichstand in den insgesamt erzielten Mannschaftspunkten ergibt sich die Reihenfolge auf allen Plätzen aus der Zahl der insgesamt erzielten Brettpunkte. Tritt auch nach Brettpunkten Gleichstand ein, gibt das Ergebnis der betroffenen Vereine untereinander (nötigenfalls nach Berliner Wertung) den Ausschlag. Führt auch das zu keinem Ergebnis, wird ein Stichkampf bzw. eine Stichkampfrunde nach BTO ausgetragen, sofern es sich um Aufstieg oder Abstieg handelt.
7.6.5 Wenn bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten einer der betroffenen Mannschaften ein kampfloser Sieg (acht Brettpunkte durch Nichtantritt oder Spielleiter-Entscheid) enthalten ist, werden sowohl diese Brettpunkte als auch die von den punktgleichen Mannschaften gegen den betreffenden Gegner erzielten Brettpunkte gestrichen.
7.6.6 Löst sich ein Verein während der Spielzeit* auf oder zieht er sich vom Spielbetrieb des Verbandes zurück, gelten die von ihm gemeldeten Mannschaften als die jeweils ersten Absteiger aus ihrer Klasse und Gruppe. Eine Mannschaft, die zu mehr als zwei Mannschaftskämpfen nicht angetreten ist, scheidet aus der Mannschaftsmeisterschaft aus und gilt als erster Absteiger ihrer Klasse und Gruppe.
*Spielzeit endet mit der Veröffentlichung der Schlusstabelle im Ergebnisdienst.
7.7
7.7.1 Heimrecht bei Stichkämpfen innerhalb einer Gruppe hat der Verein, der in der Meisterschaftsrunde gereist ist.
7.7.2 Bei Stichkämpfen zwischen Mannschaften verschiedener Gruppen gilt die Gruppennummer als Startnummer.
7.7.3 Bei Gleichstand in einer Stichkampfrunde entscheidet das Ergebnis der betroffenen Mannschaften untereinander (nötigenfalls nach Berliner Wertung). Führt dies zu keinem Ergebnis, ist die Zahl der erzielten Brettpunkte in der Stichkampfrunde analog 7.6.4 Ausschlag gebend.
7.8 Der Spielleiter kann ein Nichtantreten genehmigen, wenn von dem Kampf keine andere Mannschaft, sei es im Auf- oder Abstieg, betroffen wird.
Für das Spieljahr 2018 / 2019 gilt die folgende Übergangsregelung: Die Bezirke / Spielgemeinschaften melden jeweils 10 Mannschaften für die Landesliga des SVR. Die Absteiger aus der Verbandsklasse verringern die Anzahl der Mannschaften entsprechend.

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