Satzung

Satzung
des Schachvereins
Springer Recklinghausen Süd 1946/61

Fassung vom 26.6.2015
§ 1 Name, Zweck, Sitz und Mitgliedschaft
§ 1.1
Der Schachverein trägt den Namen Schachverein Springer Recklinghausen Süd 1946/61
§ 1.2
Der Schachverein ist eine kulturelle und ideelle Vereinigung zur Förderung und Pflege des Schachsports. Er verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und ist politisch und konfessionell neutral.
§ 1.3
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 1.4
Sitz des Schachvereins ist Recklinghausen.
§ 1.5
Der Verein ist Mitglied des Schachbunds Nordrhein Westfalen e.V. und des Schachbezirkes Herne-Vest e.V. mit allen sich aus diesen Mitgliedschaften ergebenden Rechten und Pflichten.
§ 1.6
Die Mitgliedschaft ist für jedermann möglich, der gewillt ist, für die sportlichen und gemeinschaftsförderlichen Belange des Vereins einzutreten.
§ 1.7
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
§ 1.8
Der Ausschluss von Mitgliedern kann bei vereinsschädigendem Verhalten auf einstimmigen Beschluss des Vorstandes oder mit Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung erfolgen.

§ 2 Organe des Vereins
§ 2.1
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 2.2 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zu Beginn des Kalenderjahres zusammen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ausnahme siehe § 4.1. In der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit die Vorstandsmitglieder gewählt. Wobei der Spielleiter in geraden Jahren und der Restvorstand in ungeraden Jahren gewählt wird, Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder darf den Zeitraum von zwei Jahr nicht erheblich überschreiten. Eine Wiederwahl ist zulässig.

§ 2.2.2
Auf Antrag von mindestens 6 Mitgliedern hat der Vorstand eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
§ 2.2.3
Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.
§ 2.2.4
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
1. Die Wahl des Vorstandes mit Ausnahme des Jugendsprechers, der von der Jugendversammlung gewählt wird.
2. Die Prüfung der Berichte der Vorstandsmitglieder
3. Die Entlastung des Vorstandes
4. Die Festsetzung und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages
5. Der Ausschluss von Mitgliedern. Geregelt in § 1.8
§ 2.2.5
Die Mitgliederversammlung wählt mit einfacher Mehrheit zwei Mitglieder als Kassenprüfer. Diese überprüfen am Ende eines Geschäftsjahres die Kassenführung auf rechnerische Richtigkeit. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Die zwei Kassenprüfer müssen im Abstand von einem Jahr zeitversetzt gewählt werden. Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein.
§ 2.2.6
Nach Ende des Spieljahres (1.Juli – 30. Juni) tritt die Mitgliederversammlung erneut zusammen, um:
1. Die Siegerehrung vorzunehmen
2. Die Modalitäten des neuen Spieljahres zu beschließen
(Austragungsmodus, Spielordnung)

§ 2.2.6.1
Für die Durchführung von Turnieren innerhalb des Vereins gilt die Turnierordnung gemäß der Beschlüsse nach § 2.2.6 Pkt. 2 dieser Satzung. Die vereinsinterne Turnierordnung ist gebunden an die Turnierordnung des Schachbundes Nordrhein-Westfalen e.V.
§ 2.2.6.2
Die Turnierordnung kann weitere Funktionen von Mitgliedern vorsehen, die durch die Funktion aber nicht Mitglied des Vorstandes werden.
§ 2.3 Der Vorstand
§ 2.3.1
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
1. Vorsitzender
Schriftführer
Kassierer
Spielleiter
Jugendwart
Pressewart
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist allein der 1. Vorsitzende.
§ 2.3.2
Die Aufgaben des Vorstandes sind die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins und die Vertretung des Vereins im Rahmen der Mitgliedschaft im Schachbund Nordrhein-Westfalen e.V. und im Schachbezirk Herne-Vest e.V. Der Vorstand ist berechtigt Angelegenheiten seiner eigenen Zuständigkeit der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Mitgliederversammlung kann sich die Erledigung jeder Angelegenheit vorbehalten.
§ 2.3.3
Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Ausnahme siehe § 1.8
§ 2.3.4
Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.
§ 2.4
Der Jugendsprecher, der von den Jugendlichen mit einfacher Mehrheit für ein Jahr gewählt wird, hat das Recht an Vorstandsversammlungen als nicht stimmberechtigter Gast teilzunehmen und im Sinne des Jugendbereiches Stellung zu nehmen. In Abwesenheit des Jugendwartes ist er dessen stimmberechtigter Vertreter im Vorstand.

§ 3 Mittelverwendung
§ 3.1
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3.2
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
§ 3.3
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Schachvereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3.4
Bei Auflösung des Schachvereins erhalten die Mitglieder nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den Gegenwert ihrer Sachleistungen zurück.
§ 4 Auflösungsbestimmungen
§ 4.1
Über die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.
§ 4.2
Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den Gemeinwert der von Mitgliedern geleisteten Sachleistungen übersteigt, an den Deutschen Schachbund, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 5 Satzungsmodalitäten
§ 5.1
Eine Änderung der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Dazu muss ein schriftlich niedergelegter Änderungsantrag vorliegen.
§ 5.2
Die Neufassung der Satzung tritt am 26.6.2015 durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.
§ 5.3
Die Neufassung ersetzt die Satzung vom Satzung vom 8.6.2001, die Satzung vom
1. Oktober 1960 in der Fassung vom 20.März 1981 und die Erweiterung vom 23. Januar 1987.
Recklinghausen, den 26.6.2015

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
Peter Rausch Ralf Callenberg